• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

Beschreibung

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradion Beitragsservice.

Ansprechpartner

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Adresse

Hausanschrift

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 185 9995-0100((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer))

Fax: +49 185 9995-0105((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer))

Version

Technisch erstellt am 29.01.2013

Technisch geändert am 06.12.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • formloses Schreiben per Post oder
  • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet

Formulare

Voraussetzungen

  • Volljährige Bürgerin/Bürger

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle oder Sie nutzen die Online-Anmeldung im Internet.

Fristen

Beginn der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.

Das bedeutet:

  • dort wohnen,
  • oder dort gemeldet sind,
  • oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.

Ende der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht endet zum Ende des Monats, in dem dies mitgeteilt wird. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet ist und die Bewohner ausgezogen sind.

Kosten

ermäßigter Rundfunkbeitrag (monatlich): Beitrag 5.83 EUR

Rundfunkbeitrag (monatlich): Beitrag 17.5 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Weitere Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie im Gemeinschaftsangebot der zuständigen Stelle.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:

  • dass diese von niemandem bewohnt wird und
  • für die kein Mietvertrag besteht und
  • für die auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Weitere Informationen:

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch SWR

Version

Technisch erstellt am 10.01.2013

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Beitragsservice, Hörfunk, Rundfunkfinanzierung, Beitragspflicht, Rundfunkbeitrag, ARD, Deutschlandradio, RF, BR, ZDF, Radio, GEZ, Haushaltsabgabe, Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung, Dritte Programme, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Fernsehgebühr, HR, MDR, Rundfunkgebühr, Rundfunkbeitragspflicht, NDR, Fernsehen, SWR, WDR

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024