Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

    Beschreibung

    Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradion Beitragsservice.

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Kontakt

    Fax: +49 185 9995-0105((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer))

    Telefon Festnetz: +49 185 9995-0100((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer))

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloses Schreiben per Post oder
    • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Volljährige Bürgerin/Bürger

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle oder Sie nutzen die Online-Anmeldung im Internet.

    Fristen

    Beginn der Beitragspflicht

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.

    Das bedeutet:

    • dort wohnen,
    • oder dort gemeldet sind,
    • oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.

    Ende der Beitragspflicht

    Die Beitragspflicht endet zum Ende des Monats, in dem dies mitgeteilt wird. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet ist und die Bewohner ausgezogen sind.

    Kosten

    ermäßigter Rundfunkbeitrag (monatlich): Beitrag 5.83 EUR

    Rundfunkbeitrag (monatlich): Beitrag 17.50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

    Weitere Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie im Gemeinschaftsangebot der zuständigen Stelle.

    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:

    • dass diese von niemandem bewohnt wird und
    • für die kein Mietvertrag besteht und
    • für die auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    WDR, ZDF, Fernsehgebühr, Rundfunkbeitragspflicht, Haushaltsabgabe, Fernsehen, Deutschlandradio, Radio, MDR, Rundfunkfinanzierung, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, RF, Rundfunkbeitrag, Beitragsservice, BR, ARD, Hörfunk, Dritte Programme, HR, GEZ, Beitragspflicht, SWR, Rundfunkgebühr, NDR, Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English