Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Beschreibung
Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradion Beitragsservice.
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kontakt
Fax: +49 185 9995-0105((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer))
Telefon Festnetz: +49 185 9995-0100((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer))
erforderliche Unterlagen
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
Formulare
Voraussetzungen
- Volljährige Bürgerin/Bürger
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle oder Sie nutzen die Online-Anmeldung im Internet.
Fristen
Beginn der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.
Das bedeutet:
- dort wohnen,
- oder dort gemeldet sind,
- oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.
Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht endet zum Ende des Monats, in dem dies mitgeteilt wird. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet ist und die Bewohner ausgezogen sind.
Kosten
ermäßigter Rundfunkbeitrag (monatlich): Beitrag 5.83 EUR
Rundfunkbeitrag (monatlich): Beitrag 17.50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
Weitere Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie im Gemeinschaftsangebot der zuständigen Stelle.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:
- dass diese von niemandem bewohnt wird und
- für die kein Mietvertrag besteht und
- für die auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR
Stichwörter
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