Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    Beschreibung

    Der Rundfunkbeitrag löste die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 ab. Er wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben. Dabei ist er unabhängig von Art und Anzahl der Rundfunkgeräte. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.

    Der Rundfunkbeitrag deckt alle Rundfunkgeräte, Smartphones und Computer innerhalb der Wohnung sowie die privaten Autos aller Bewohner ab. Zahlt ein Bewohner den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
    Haben Sie eine Zweitwohnung, so müssen Sie dafür einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erfolgt automatisch, solange Sie keine anderen Angaben machen.

    Beitragspflichtig im privaten Bereich sind Wohnungen volljähriger Personen.

    Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":

    • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
    • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
    • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
    • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung

    Hinweise für Stade: Rundfunkbeitragspflicht

    Allgemeine Informationen

    Durch eine Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ist das Verfahren der Antragstellung auf Befreiung des Rundfunkbeitrages zum 01.01.2013 neu geregelt worden und eine Zuständigkeitsverlagerung ausschließlich auf den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" erfolgt.



    Allgemeine Informationen

    Durch eine Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ist das Verfahren der Antragstellung auf Befreiung des Rundfunkbeitrages zum 01.01.2013 neu geregelt worden und eine Zuständigkeitsverlagerung ausschließlich auf den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" erfolgt.



    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 185 9995-0100((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer))

    Fax: +49 185 9995-0105((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer))

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 06.12.2021 (von: Mura, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SWR

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    ARD, Beitragsservice, BSHG, MDR, NDR, WDR, SWR, Deutschlandradio, ZDF, Sozialhilfeangelegenheit, Beitragspflicht, Rundfunkgebühr, Fernsehgebühr, Rundfunkbeitrag, Rundfunkgebührenbefreiung, Rundfunk, Fernsehen, Radio, Fernseher, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Kontingentflüchtling, BR, Sozialhilfe, SGB, RF, GEZ, Gebühreneinzugszentrale, Fernsehgebührenbefreiung, Haushaltsabgabe, HR, Dritte Programme, Hörfunk, Rundfunkfinanzierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)