Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Beschreibung
Der Rundfunkbeitrag löste die Rundfunkgebühr zum 01.01.2013 ab. Er wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben. Dabei ist er unabhängig von Art und Anzahl der Rundfunkgeräte. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag deckt alle Rundfunkgeräte, Smartphones und Computer innerhalb der Wohnung sowie die privaten Autos aller Bewohner ab. Zahlt ein Bewohner den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Haben Sie eine Zweitwohnung, so müssen Sie dafür einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen. Die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag erfolgt automatisch, solange Sie keine anderen Angaben machen.
Beitragspflichtig im privaten Bereich sind Wohnungen volljähriger Personen.
Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung
Ansprechpartner
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse
Hausanschrift
50656 Köln
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 185 9995-0100((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer))
Fax: +49 185 9995-0105((6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer))
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SWR
Stichwörter
ARD, Beitragsservice, BSHG, MDR, NDR, WDR, SWR, Deutschlandradio, ZDF, Sozialhilfeangelegenheit, Beitragspflicht, Rundfunkgebühr, Fernsehgebühr, Rundfunkbeitrag, Rundfunkgebührenbefreiung, Rundfunk, Fernsehen, Radio, Fernseher, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Kontingentflüchtling, BR, Sozialhilfe, SGB, RF, GEZ, Gebühreneinzugszentrale, Fernsehgebührenbefreiung, Haushaltsabgabe, HR, Dritte Programme, Hörfunk, Rundfunkfinanzierung