Verkehr mit Obussen Genehmigung Erteilung

    Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr mit Omnibussen: Ausstellung

    Beschreibung

    Der grenzüberschreitende Personenverkehr mit Kraftomnibussen erfordert eine Gemeinschaftslizenz, die von der zuständigen Stelle des Niederlassungsmitgliedstaats ausgestellt wurde. Die Lizenz wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt, ist nicht übertragbar und enthält eine Seriennummer. In jedem Fahrzeug muss eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz mitgeführt werden. Die EU-Mitgliedstaaten können beschließen, dass die Gemeinschaftslizenz auch für die Beförderung im innerstaatlichen Verkehr gilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Vechta - Amt für Ordnung und Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Straße 20

    49377 Vechta

    Behindertenparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Außenbereich Haupteingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Kreishaus
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: Außenbereich Eingang Straßenverkehrsamt
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1353

    49375 Vechta

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung. Kfz-Zulassungsstelle in Vechta: Montag 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Kfz-Zulassungsstelle in Damme: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Wichtiger Hinweis: In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2011 (von: Landkreis Vechta Webservice)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Schonhöft, Esther)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Fach- und Sachkundenachweis
    • Führungszeugnis (Belegart 0)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
    • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamtes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
    • Beglaubigter Auszug  aus dem Handelsregister
    • Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung
    • Gewerbeanmeldung
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden
    • Fahrzeugnachweis

    Soll eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person eingesetzt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen:

    • Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag (bzw. Eintrag ins Handelsregister) zwischen der bestellten Person und dem Unternehmer mit den darin enthaltenen Rechten und Pflichten einschließlich Kündigungsfristen.
    • alleinige Zeichnungsberechtigung im Rahmen der arbeitsvertraglich geregelten Aufgaben (bspw. durch Vorlage entsprechender Vollmachten)
    • Bankvollmacht über das Geschäftskonto
    • Führungszeugnis (Belegart 0)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
    • Fach- und Sachkundenachweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Gebühr ab 50.0 EUR bis 700.0 EUR

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2012 (von: Vetters, Beate)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)