Verkehr mit Obussen Genehmigung Erteilung

    Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr mit Omnibussen: Ausstellung

    Beschreibung

    Der grenzüberschreitende Personenverkehr mit Kraftomnibussen erfordert eine Gemeinschaftslizenz, die von der zuständigen Stelle des Niederlassungsmitgliedstaats ausgestellt wurde. Die Lizenz wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt, ist nicht übertragbar und enthält eine Seriennummer. In jedem Fahrzeug muss eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz mitgeführt werden. Die EU-Mitgliedstaaten können beschließen, dass die Gemeinschaftslizenz auch für die Beförderung im innerstaatlichen Verkehr gilt.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr)

    Allgemeine Informationen

    Der Gelegenheitsverkehr gliedert sich in folgende Verkehrsformen:

    • Ausflugsfahrten
    • Ferienzielreisen
    • Verkehr mit Mietomnibussen

    Genehmigungen werden für die Dauer von bis zu 10 Jahren erteilt. Für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen auf dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft stellt die zuständige Stelle eine Gemeinschaftslizenz aus.



    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr)

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Rotenburg (Wümme)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 04261 983-2499

    Telefon Festnetz: 04261 983-2400

    E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt Bremervörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsallee 7

    27432 Bremervörde

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04761 983-2400

    Fax: 04761 983-4498

    E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Fach- und Sachkundenachweis
    • Führungszeugnis (Belegart 0)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
    • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamtes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
    • Beglaubigter Auszug  aus dem Handelsregister
    • Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung
    • Gewerbeanmeldung
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden
    • Fahrzeugnachweis

    Soll eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person eingesetzt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen:

    • Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag (bzw. Eintrag ins Handelsregister) zwischen der bestellten Person und dem Unternehmer mit den darin enthaltenen Rechten und Pflichten einschließlich Kündigungsfristen.
    • alleinige Zeichnungsberechtigung im Rahmen der arbeitsvertraglich geregelten Aufgaben (bspw. durch Vorlage entsprechender Vollmachten)
    • Bankvollmacht über das Geschäftskonto
    • Führungszeugnis (Belegart 0)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
    • Fach- und Sachkundenachweis

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr)

    Folgende Unterlagen sind für die Beantragung der gewerblichen Personenbeförderung erforderlich

    • Antrag schriftlich
    • Gewerbeanmeldung
    • Angaben sowie die erforderlichen Unterlagen über die Fahrzeuge
    • Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
      • Eigenkapitalbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate)
    • Nachweis der fachlichen Eignung (Prüfungszeugnis der IHK, dem Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/2009 entsprechend)
    • Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit für alle zur Führung der Geschäfte bestellte Personen (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
      • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      • Auszug aus dem Verkehrszentralregister/Fahreignungsregister
    • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (wenn Inhaber der fachlichen Eignung von Antragsteller/Unternehmer abweicht)

    Verfahren

    Die Genehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen

    Die zuständige Stelle fordert im Anhörverfahren Stellungnahmen unter anderem an von:

    • Gemeinden
    • Gewerbeaufsichtsbehörden
    • der Industrie- und Handelskammer
    • den zuständigen Fachgewerkschaften und Fachverbänden

    Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr)

    Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass

    1. die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
    2. er, die für die Führung des Geschäfts bestellte Person und der Verkehrsleiter zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister etc.),
    3. die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
    4. er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr)

    Üblicherweise wird innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag entschieden. Der Zeitraum kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern.

    Kosten

    Gebühr ab 50.00 EUR bis 700.00 EUR

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr)

    Bemerkungen

    Text überprüft durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de