Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr mit Omnibussen: Ausstellung
Beschreibung
Der grenzüberschreitende Personenverkehr mit Kraftomnibussen erfordert eine Gemeinschaftslizenz, die von der zuständigen Stelle des Niederlassungsmitgliedstaats ausgestellt wurde. Die Lizenz wird auf den Namen des Verkehrsunternehmers für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgestellt, ist nicht übertragbar und enthält eine Seriennummer. In jedem Fahrzeug muss eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz mitgeführt werden. Die EU-Mitgliedstaaten können beschließen, dass die Gemeinschaftslizenz auch für die Beförderung im innerstaatlichen Verkehr gilt.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr)
Der Gelegenheitsverkehr gliedert sich in folgende Verkehrsformen:
- Ausflugsfahrten
- Ferienzielreisen
- Verkehr mit Mietomnibussen
Genehmigungen werden für die Dauer von bis zu 10 Jahren erteilt. Für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen auf dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft stellt die zuständige Stelle eine Gemeinschaftslizenz aus.
Der Gelegenheitsverkehr gliedert sich in folgende Verkehrsformen:
- Ausflugsfahrten
- Ferienzielreisen
- Verkehr mit Mietomnibussen
Genehmigungen werden für die Dauer von bis zu 10 Jahren erteilt. Für den gewerblichen grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen auf dem Gebiet der europäischen Gemeinschaft stellt die zuständige Stelle eine Gemeinschaftslizenz aus.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr)
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme)
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kristina Helmig
Straßenverkehrsamt Bremervörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schluseneck
erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Fach- und Sachkundenachweis
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister
- Ausfertigungen des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der Vereinssatzung
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden
- Fahrzeugnachweis
Soll eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person eingesetzt bzw. bestimmt werden, sind folgende Unterlagen zusätzlich beizubringen:
- Geschäftsführungs-/Arbeitsvertrag (bzw. Eintrag ins Handelsregister) zwischen der bestellten Person und dem Unternehmer mit den darin enthaltenen Rechten und Pflichten einschließlich Kündigungsfristen.
- alleinige Zeichnungsberechtigung im Rahmen der arbeitsvertraglich geregelten Aufgaben (bspw. durch Vorlage entsprechender Vollmachten)
- Bankvollmacht über das Geschäftskonto
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Fach- und Sachkundenachweis
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr)
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung der gewerblichen Personenbeförderung erforderlich
- Antrag schriftlich
- Gewerbeanmeldung
- Angaben sowie die erforderlichen Unterlagen über die Fahrzeuge
- Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eigenkapitalbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate)
- Nachweis der fachlichen Eignung (Prüfungszeugnis der IHK, dem Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/2009 entsprechend)
- Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit für alle zur Führung der Geschäfte bestellte Personen (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
-
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister/Fahreignungsregister
- Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (wenn Inhaber der fachlichen Eignung von Antragsteller/Unternehmer abweicht)
Verfahren
Die Genehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen
Die zuständige Stelle fordert im Anhörverfahren Stellungnahmen unter anderem an von:
- Gemeinden
- Gewerbeaufsichtsbehörden
- der Industrie- und Handelskammer
- den zuständigen Fachgewerkschaften und Fachverbänden
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung der gewerblichen Personenbeförderung erforderlich
- Antrag schriftlich
- Gewerbeanmeldung
- Angaben sowie die erforderlichen Unterlagen über die Fahrzeuge
- Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Eigenkapitalbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate)
- Nachweis der fachlichen Eignung (Prüfungszeugnis der IHK, dem Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/2009 entsprechend)
- Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit für alle zur Führung der Geschäfte bestellte Personen (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate)
-
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister/Fahreignungsregister
- Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (wenn Inhaber der fachlichen Eignung von Antragsteller/Unternehmer abweicht)
Verfahren
Die Genehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen
Die zuständige Stelle fordert im Anhörverfahren Stellungnahmen unter anderem an von:
- Gemeinden
- Gewerbeaufsichtsbehörden
- der Industrie- und Handelskammer
- den zuständigen Fachgewerkschaften und Fachverbänden
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet sie über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.
Voraussetzungen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr)
Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
- er, die für die Führung des Geschäfts bestellte Person und der Verkehrsleiter zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister etc.),
- die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
- er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass
- die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
- er, die für die Führung des Geschäfts bestellte Person und der Verkehrsleiter zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister etc.),
- die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
- er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt
- Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- § 17 Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr)
Üblicherweise wird innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag entschieden. Der Zeitraum kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern.
Üblicherweise wird innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag entschieden. Der Zeitraum kann sich um höchstens weitere drei Monate verlängern.
Kosten
Gebühr ab 50.0 EUR bis 700.0 EUR
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr)
Bemerkungen
Text überprüft durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2012
Metainformation
- Ursprungsportal: Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr mit Omnibussen: Ausstellung
- Ursprungsportal: Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr) in Rotenburg (Wümme)
- Ursprungsportal: Gewerbliche Personenbeförderung Kraftomnibusse (Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden und innerstaatlichen Personenkraftverkehr) in Rotenburg (Wümme)