Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung
Beschreibung
Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.
Hinweise für Langenhagen: Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung
Sachkundenachweis Hundebesitzerin/Hundebesitzer:
- theoretische und praktische Prüfung
- Pflicht
- Kosten zwischen 60 € und 150 €
- Prüfung kann bei Nichtbestehen wiederholt werden
- gilt ein Leben lang
- online nicht möglich
- praktische Prüfung mit eigenem oder fremden Hund durchführbar
Hundeführerschein:
- theoretische und praktische Prüfung
- praktischer Umgang mit dem Tier, Verhalten in Gefahrensituationen
- freiwillig
- gilt nur so lange, wie Mensch und Tier zusammen leben
- praktische Prüfung mit eigenem Hund
Sachkundenachweis Hundebesitzerin/Hundebesitzer:
- theoretische und praktische Prüfung
- Pflicht
- Kosten zwischen 60 € und 150 €
- Prüfung kann bei Nichtbestehen wiederholt werden
- gilt ein Leben lang
- online nicht möglich
- praktische Prüfung mit eigenem oder fremden Hund durchführbar
Hundeführerschein:
- theoretische und praktische Prüfung
- praktischer Umgang mit dem Tier, Verhalten in Gefahrensituationen
- freiwillig
- gilt nur so lange, wie Mensch und Tier zusammen leben
- praktische Prüfung mit eigenem Hund
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser. Für Antragstellende anderer Bundesländer liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 1200
E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.de
Internet
39 - Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Einheitlicher Ansprechpartner Region Hannover
Adresse
Hausanschrift
Vahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Für das Umland von Hannover Haus der Wirtschaftsförderung
Kontakt
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
3 Monate (§ 3 Absatz 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG))
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer XVII.1 an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 12.07.2021
Stichwörter
Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung
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