Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

    Hinweise für Wallenhorst: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Allgemeine Informationen

    Licht gehört zum Leben. In den Abend- und Nacht-stunden schafft die öffentliche Beleuchtung Sicherheit und setzt das Gemeindebild ins richtige Licht. Vor allem
    für Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, bietet eine gute öffentliche
    Beleuchtung einen zuverlässigen Schutz.

    Die Gemeinde Wallenhorst unterhält rund 3.000 Leuchten im Gemeindegebiet. Die ständige Erweiterung und Modernisierung der Anlagen sind ein unverzichtbarer Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und zur Attraktivität unserer Gemeinde. Dabei verfolgen wir ohne unverhältnismäßigen Verzicht auf Komfort und Sicherheit den Gedanken der Energieeinsparung unter anderem durch den Einsatz moderner Beleuchtungstechniken.

    In der Zeit von 22:30 Uhr bis 5:30 Uhr werden die
    Straßenlampen auf die Hälfte zurückgeschaltet. Bei Straßenlampen mit zwei Leuchtmitteln wird ein Leuchtmittel ausgeschaltet. Damit wird eine nicht unerhebliche Menge an Elektroenergie eingespart, was die Gemeindekasse entlastet.

    Selbstverständlich nehmen wir auch gerne Anregungen für Verbesserungen entgegen und prüfen Ihre Vorschläge mit großer Gewissenhaftigkeit. Beachten Sie aber, dass die öffentliche Beleuchtung den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist und ausschließlich der gesetzlichen Verkehrssicherungs-pflicht dient.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Finanzen und Dienstleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausallee 1

    49134 Wallenhorst

    Öffnungszeiten

    montags 8-12 Uhr und 14-16 Uhr dienstags 8-12 Uhr und 14-17.30 Uhr mittwochs 8-12 Uhr donnerstags 8-12 Uhr und 14-17.30 Uhr freitags 8-16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05407 888-0

    Fax: 05407 888-999

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.10.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Unfall, Straßenbeleuchtung, angefahren, umgefahren, Haftpflicht, beschädigt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English