Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Hinweise für Wallenhorst: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Licht gehört zum Leben. In den Abend- und Nacht-stunden schafft die öffentliche Beleuchtung Sicherheit und setzt das Gemeindebild ins richtige Licht. Vor allem
für Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, bietet eine gute öffentliche
Beleuchtung einen zuverlässigen Schutz.
Die Gemeinde Wallenhorst unterhält rund 3.000 Leuchten im Gemeindegebiet. Die ständige Erweiterung und Modernisierung der Anlagen sind ein unverzichtbarer Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und zur Attraktivität unserer Gemeinde. Dabei verfolgen wir ohne unverhältnismäßigen Verzicht auf Komfort und Sicherheit den Gedanken der Energieeinsparung unter anderem durch den Einsatz moderner Beleuchtungstechniken.
In der Zeit von 22:30 Uhr bis 5:30 Uhr werden die
Straßenlampen auf die Hälfte zurückgeschaltet. Bei Straßenlampen mit zwei Leuchtmitteln wird ein Leuchtmittel ausgeschaltet. Damit wird eine nicht unerhebliche Menge an Elektroenergie eingespart, was die Gemeindekasse entlastet.
Selbstverständlich nehmen wir auch gerne Anregungen für Verbesserungen entgegen und prüfen Ihre Vorschläge mit großer Gewissenhaftigkeit. Beachten Sie aber, dass die öffentliche Beleuchtung den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist und ausschließlich der gesetzlichen Verkehrssicherungs-pflicht dient.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Fachbereich Finanzen und Dienstleistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags 8-12 Uhr und 14-16 Uhr dienstags 8-12 Uhr und 14-17.30 Uhr mittwochs 8-12 Uhr donnerstags 8-12 Uhr und 14-17.30 Uhr freitags 8-16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05407 888-0
Fax: 05407 888-999
Kontaktperson
Herr Frank Carré (Stellvertretender Fachbereichsleiter Finanzen und Dienstleistungen)
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
Unfall, Straßenbeleuchtung, angefahren, umgefahren, Haftpflicht, beschädigt