Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Beckeln - Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Meyerhof 1

    27243 Beckeln

    Kontakt

    Fax: 04244 965290

    Telefon Festnetz: 04244 8525

    E-Mail: gemeinde@beckeln.de

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Harpstedt

    Empfänger: Samtgemeinde Harpstedt

    IBAN: DE51 2805 0100 0075 4045 09

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
     

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.10.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenbeleuchtung, beschädigt, angefahren, umgefahren, Unfall, Haftpflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de