Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Hinweise für Bockhorn: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Defekte Straßenlaternen können Sie der Gemeinde Bockhorn unter Angabe des Standortes (Straße, auf welcher Höhe der Straße eventuell inkl. Hausnummer) jederzeit melden.
Sollten Sie Straßenzüge am Tage dauerhaft leuchten sehen, können Sie davon ausgehen, dass die beauftragte Firma gerade daran arbeitet.
Defekte Straßenlaternen können Sie der Gemeinde Bockhorn unter Angabe des Standortes (Straße, auf welcher Höhe der Straße eventuell inkl. Hausnummer) jederzeit melden.
Sollten Sie Straßenzüge am Tage dauerhaft leuchten sehen, können Sie davon ausgehen, dass die beauftragte Firma gerade daran arbeitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Bockhorn: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Für die Straßenbeleuchtung ist die Gemeinde Bockhorn zuständig.
Für die Straßenbeleuchtung ist die Gemeinde Bockhorn zuständig.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Bockhorn
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr.: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Di.: 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Do.: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
umgefahren, beschädigt, Unfall, Straßenbeleuchtung, angefahren, Haftpflicht