Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Jever

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchplatz 11

    26441 Jever

    Kontakt

    Fax: 04461 939100

    Telefon Festnetz: 04461 9390

    E-Mail: info@stadt-jever.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
     

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.10.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenbeleuchtung, angefahren, Haftpflicht, beschädigt, umgefahren, Unfall

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de