Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Herzlake - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: von 08:30 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maria Spille
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
umgefahren, Straßenbeleuchtung, beschädigt, Unfall, angefahren, Haftpflicht