Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Salzbergen: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Gemeindeentwicklung, -bau, -ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Schratz-Straße 12

    48499 Salzbergen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten! Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05976 9479-20

    Telefon Festnetz: 05976 9479-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Salzbergen: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Leuchtstörung melden© westenergieHELIOS - Das Online-Portal zur Meldung von defekten oder beschädigten Straßenlaternen.

    Hier der Link zu der Meldeseite: https://helios.innogy.com/app/

    Und so gehts:

    1. Die Schaltfläche "Leuchte auswählen und Störung melden" anklicken
    2. Adresse eingeben - Mit der Eingabe der kompletten Andressdaten gelangen Sie noch schneller zum Ziel.
    3. Auswahl der defekten Leuchte: Wählen Sie die Leuchte auf der Karte aus. Klicken Sie anschließend auf "weiter".
    4. Meldung des Schadens / Bemerkung
      Geben Sie nun die wichtigsten Informationen zum Schaden ein. Wurde der Laternenmast und/oder der Leuchtenkopf (z.B. durch Anfahrschaden?) beschädigt, oder leuchtet die Laterne nur nicht und es ist kein sichtbarer Schaden zu erkennen etc.
    5. Schließen Sie die Meldung mit einem Klick auf die Schaltflkäche "Störung jetzt melden" ab.
      Die Westenergie wird die Störungsmeldung nun prüfen und den gemeldeten Schaden kurzfristig beheben.
    6. Wenn Sie über den aktuellen Zustand und die Schadensbehebung informiert werden möchten, können Sie ihre E-Mail-Adresse eingeben und damit eine Benachrichtigung aktivieren.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
     

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.10.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    umgefahren, Straßenbeleuchtung, beschädigt, Unfall, angefahren, Haftpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English