Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Hinweise für Meppen: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung (Angabe von Straßenname und ggf. der Hausnummer) beim Fachbereich Tiefbau gemeldet werden.
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung (Angabe von Straßenname und ggf. der Hausnummer) beim Fachbereich Tiefbau gemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Meppen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Mi.: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Standesamt Meppen Montag von 8:00 bis 16:00 Uhr Dienstag und Mittwoch von 8:00 bis 12:30 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung) Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr Fachbereich Arbeit und Soziales Montag von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
Unfall, Haftpflicht, umgefahren, angefahren, Straßenbeleuchtung, beschädigt