Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Uelzen: Störung melden

    Die Störung bzw. Ausfall einer Straßenbeleuchtung können Sie uns auch online über das Portal "Sag's uns einfach" mitteilen.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Uelzen - Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzogenplatz 2

    29525 Uelzen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 73  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Busbahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 581 800-76890

    Telefon Festnetz: +49 581 800-0

    E-Mail: strassenbau@stadt.uelzen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
     

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.10.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenbeleuchtung, angefahren, Unfall, beschädigt, Haftpflicht, umgefahren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de