Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

    Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Allgemeine Informationen

    Wir sind auf aufmerksame Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Wenn Sie uns Schäden oder Störungen melden möchten (z. B. defekte Straßenbeleuchtung, defekte Ampeln, Straßenschäden, Brückenschäden, defekte Spielgeräte auf Spielplätzen), können Sie das hier angebotene Formular nutzen. Ihre Informationen erreichen so direkt den richtigen Ansprechpartner.
    Vielen Dank!



    Allgemeine Informationen

    Wir sind auf aufmerksame Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Wenn Sie uns Schäden oder Störungen melden möchten (z. B. defekte Straßenbeleuchtung, defekte Ampeln, Straßenschäden, Brückenschäden, defekte Spielgeräte auf Spielplätzen), können Sie das hier angebotene Formular nutzen. Ihre Informationen erreichen so direkt den richtigen Ansprechpartner.
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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 17-0

    Fax: 04791 17-304

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Störungsmeldungen (gilt für Straßenschäden, defekte Ampeln, defekte Straßenbeleuchtung etc.).

    Störungsmeldungen (gilt für Straßenschäden, defekte Ampeln, defekte Straßenbeleuchtung etc.).

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Bei Störungsmeldungen für Erdgas, Strom, Wärme, Wasser und Abwasser wenden Sie sich bitte an die Osterholzer Stadtwerke.

    Bei Störungsmeldungen für Erdgas, Strom, Wärme, Wasser und Abwasser wenden Sie sich bitte an die Osterholzer Stadtwerke.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
     

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.10.2012

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2012

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Unfall, Haftpflicht, umgefahren, angefahren, Straßenbeleuchtung, beschädigt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024