Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Hinweise für Geestland: Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtung defekt
Bürger werden um Mithilfe gebeten
Immer wieder treten an öffentlichen Straßenbeleuchtung Schäden oder Mängel auf, die der Stadt Geestland erst nach geraumer Zeit bekannt werden. Ob es eine, mehrere Straßenleuchten oder sogar ganze Straßenzüge sind, der Ärger ist in der Regel groß. Viele Schäden oder Mängel könnten allerdings früher behoben oder beseitigt werden, hätte die Stadt nur früher Kenntnis davon. Dabei ist die Verwaltung auf die Unterstützung der Einwohnerinnen und Einwohner angewiesen. Wir bitten Sie, festgestellte Schäden oder Mängel mit dem Formular mitzuteilen. Die Meldung wird per E-Mail an den zuständigen Bereich weitergeleitet.
Natürlich können Sie auch das Lichttelefon der Stadt Geestland unter 04743 937-2444 benutzen.
Sollten Sie blinkende Straßenleuchten beobachten, keine Sorge. Die Leuchten sind nicht defekt, sondern haben eine neue intelligente Steuerungseinheit erhalten. Blinken sie, so synchronisieren sie sich erstmalig mit dem neuen System.
Straßenbeleuchtung defekt
Bürger werden um Mithilfe gebeten
Immer wieder treten an öffentlichen Straßenbeleuchtung Schäden oder Mängel auf, die der Stadt Geestland erst nach geraumer Zeit bekannt werden. Ob es eine, mehrere Straßenleuchten oder sogar ganze Straßenzüge sind, der Ärger ist in der Regel groß. Viele Schäden oder Mängel könnten allerdings früher behoben oder beseitigt werden, hätte die Stadt nur früher Kenntnis davon. Dabei ist die Verwaltung auf die Unterstützung der Einwohnerinnen und Einwohner angewiesen. Wir bitten Sie, festgestellte Schäden oder Mängel mit dem Formular mitzuteilen. Die Meldung wird per E-Mail an den zuständigen Bereich weitergeleitet.
Natürlich können Sie auch das Lichttelefon der Stadt Geestland unter 04743 937-2444 benutzen.
Sollten Sie blinkende Straßenleuchten beobachten, keine Sorge. Die Leuchten sind nicht defekt, sondern haben eine neue intelligente Steuerungseinheit erhalten. Blinken sie, so synchronisieren sie sich erstmalig mit dem neuen System.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Geestland - Team Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache. Montag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Dienstag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Mittwoch: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Donnerstag: von 08:00 bis 16:00 Uhr  Freitag: von 08:00 bis 13:00 Uhr 
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
Unfall, Haftpflicht, umgefahren, angefahren, Straßenbeleuchtung, beschädigt