Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Grafschaft Hoya

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 2

    27318 Hoya

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08.00-12.00 Uhr Donnerstag auch 13.30-18.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04251 815

    Fax: 04251 815-500

    E-Mail: rathaus@hoya-weser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
     

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.10.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenbeleuchtung, angefahren, Unfall, beschädigt, Haftpflicht, umgefahren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de