Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Stuhr: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Ab dem 01.06.2020 gelten für die Gemeinde Stuhr folgende neue Kontaktadressen für Störungsmeldungen der Straßenbeleuchtung:
Telefon: 0800 887-6060 (kostenfrei, rund um die Uhr)
E-Mail: stoerungsannahme.beleuchtung@swb-gruppe.de
Online: www.stoerung24.de
App: stoerung24 (Google Play oder App Store)
Ansprechpartner
Für Stuhr wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtung, angefahren, Unfall, beschädigt, Haftpflicht, umgefahren