Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Hinweise für Langenhagen: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Dies gilt auch für Lichtsignalanlagen (Ampeln).
Bitte nutzen Sie hierfür den Mängelmelder.
Dies gilt auch für Lichtsignalanlagen (Ampeln).
Bitte nutzen Sie hierfür den Mängelmelder.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
66 - Verkehr und Straßen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Langenhagen: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
umgefahren, beschädigt, Unfall, Straßenbeleuchtung, angefahren, Haftpflicht