Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Hinweise für Hattorf am Harz: Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Die Verwaltung ist auf die Mithilfe der Bürger angewiesen, da die defekten Straßenlampen meistens nur von den Anliegern in den Abendstunden wahrgenommen werden. Um eine schnelle Erfassung und Reparatur zu gewährleisten, wurde extra mit der Harzenergie eine entsprechende Störungsmeldung eingerichtet (siehe links Straßenbeleuchtung).
Die Verwaltung ist auf die Mithilfe der Bürger angewiesen, da die defekten Straßenlampen meistens nur von den Anliegern in den Abendstunden wahrgenommen werden. Um eine schnelle Erfassung und Reparatur zu gewährleisten, wurde extra mit der Harzenergie eine entsprechende Störungsmeldung eingerichtet (siehe links Straßenbeleuchtung).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
umgefahren, beschädigt, Unfall, Straßenbeleuchtung, angefahren, Haftpflicht