Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:30 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gehrke
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
umgefahren, beschädigt, Unfall, Straßenbeleuchtung, angefahren, Haftpflicht