Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Beschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Grasleben - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Haupteingang Rathaus (Glastür)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Einfahrt hinter dem Rathaus (Haupteingang Glastür)
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Bahnhofstraße (Schulbusverkehr)
- Haltestelle: Haltestelle Helmstedter Straße
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Mo, Di, Do, Fr: 08:30 - 12:00 Uhr * Di: 14:00 - 16:00 Uhr * Do: 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Martin Bartsch
Internet
Bankverbindung
Samtgemeindekasse Grasleben
Empfänger: Samtgemeindekasse Grasleben
IBAN: DE55 2505 0000 0005 8025 17
BIC: NOLADE2HXXX
Bankinstitut: Braunschw. Landessparkasse
Weitere Informationen
Der barrierefreie Zugang für das Erdgeschoss befindet sich am Haupteingang (hinterer Eingang, am Parkplatz, Glastür).
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Bemerkungen
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.10.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtung, beschädigt, angefahren, umgefahren, Unfall, Haftpflicht