Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

    Beschreibung

    Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

    Hinweise für Helmstedt: Straßenbeleuchtung

    Allgemeine Informationen

    Das Produkt Straßenbeleuchtung ist zuständig für den Neubau, Erneuerung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Helmstedt einschließlich der Ortsteile. Die Straßenbeleuchtung besteht aus ca. 3.800 Lichtpunkten. Sie wird durch einen zentralen Schaltbefehl unter Berücksichtigung der jeweiligen Helligkeit am Leuchtsensor ein- und ausgeschaltet.

    Haben Sie in Helmstedt eine defekte Straßenleuchte bemerkt?

    Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Straße, welche Leuchte genau defekt ist. Eine Hausnummernangabe ist dabei sehr hilfreich. Störungsmeldungen nimmt Frau Holtz entgegen. Defekte Straßenleuchten können zudem auch Herrn Nessel gemeldet werden. Gern können Meldungen auch an die zentrale E-Mail-Adresse geschickt werden:

    Strassenbeleuchtung@stadt-helmstedt.de

    Die Beleuchtung wird nicht durch die Stadt selbst repariert, sondern es wird eine externe Firma mit der Instandsetzung beauftragt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn sie nicht sofort wieder leuchtet. Eine Reparatur kann, ab Ihrer Meldung, bis zu 10 Werktage dauern. Bei Kabelstörungen kann aufgrund der häufig sehr aufwändigen Störungssuche auch eine längere Ausfallzeit nicht ausgeschlossen werden.

    Helfen Sie uns!

    Wir bitten Sie bei Beobachtungen von vorsätzlichen Sachbeschädigungen und Unfallflucht bei denen Straßenleuchten beschädigt wurden an die Stadt Helmstedt oder die Polizei zu melden. Eine zeitnahe Meldung mit Angabe des amtlichen Kennzeichens bei Kraftfahrzeugen ist sehr hilfreich.



    Allgemeine Informationen

    Das Produkt Straßenbeleuchtung ist zuständig für den Neubau, Erneuerung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Helmstedt einschließlich der Ortsteile. Die Straßenbeleuchtung besteht aus ca. 3.800 Lichtpunkten. Sie wird durch einen zentralen Schaltbefehl unter Berücksichtigung der jeweiligen Helligkeit am Leuchtsensor ein- und ausgeschaltet.

    Haben Sie in Helmstedt eine defekte Straßenleuchte bemerkt?

    Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Straße, welche Leuchte genau defekt ist. Eine Hausnummernangabe ist dabei sehr hilfreich. Störungsmeldungen nimmt Frau Holtz entgegen. Defekte Straßenleuchten können zudem auch Herrn Nessel gemeldet werden. Gern können Meldungen auch an die zentrale E-Mail-Adresse geschickt werden:

    Strassenbeleuchtung@stadt-helmstedt.de

    Die Beleuchtung wird nicht durch die Stadt selbst repariert, sondern es wird eine externe Firma mit der Instandsetzung beauftragt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn sie nicht sofort wieder leuchtet. Eine Reparatur kann, ab Ihrer Meldung, bis zu 10 Werktage dauern. Bei Kabelstörungen kann aufgrund der häufig sehr aufwändigen Störungssuche auch eine längere Ausfallzeit nicht ausgeschlossen werden.

    Helfen Sie uns!

    Wir bitten Sie bei Beobachtungen von vorsätzlichen Sachbeschädigungen und Unfallflucht bei denen Straßenleuchten beschädigt wurden an die Stadt Helmstedt oder die Polizei zu melden. Eine zeitnahe Meldung mit Angabe des amtlichen Kennzeichens bei Kraftfahrzeugen ist sehr hilfreich.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    GB3 - FB54 - Straßenbeleuchtung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022 (von: Webservice, Stadt Helmstedt)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
     

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.10.2012

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2012 (von: Vetters, Beate)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    umgefahren, beschädigt, Unfall, Straßenbeleuchtung, angefahren, Haftpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)