Vorübergehende Rechtsdienstleistungen: Registrierung
Beschreibung
Grundsätzlich muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen, wer außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in folgenden Bereichen erbringen will:
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung auf dem Gebiet der
- gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung,
- des sozialen Entschädigungsrechts,
- des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht; ist das ausländische Recht das Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, darf auch auf dem Gebiet des Rechts der Europäischen Union und des Rechts des Europäischen Wirtschaftsraums beraten werden
Wer im Gebiet der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) rechtmäßig zur Ausübung eines Berufs niedergelassen ist, der mit einer der registrierungspflichtigen Rechtsdienstleistungen vergleichbar ist, darf gemäß § 15 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) diese Dienstleistung auch in Deutschland gelegentlich und vorübergehend erbringen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht und dem größeren Amtsgericht (sog. Präsidialamtsgericht).
Ansprechpartner
Landgericht Hannover
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr) Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover Montag bis Donnerstag:  09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eilanträge , die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssen vor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 347-0
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung, dass die Person oder Gesellschaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig zur Ausübung eines der in § 10 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) genannten Berufe oder eines vergleichbaren Berufs niedergelassen ist und dass ihr die Ausübung dieser Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
- Nachweis, dass die Person oder Gesellschaft den Beruf im Staat der Niederlassung während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens zwei Jahre rechtmäßig ausgeübt hat, wenn der Beruf dort nicht reglementiert ist
- Information über das Bestehen oder Nichtbestehen und den Umfang einer Berufshaftpflichtversicherung oder eines anderen individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 01.07.2015