Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
Beschreibung
Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Deutsches Patent- und Markenamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 89 2195-2221
Telefon Festnetz: +49 89 2195-0
Fax: +49 89 2195-4000(Fax Markenbereich)
E-Mail: info@dpma.de
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Oldenburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1464
27781 Wildeshausen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr nach Vereinbarung auch 7.00 - 18.00 Uhr möglich KFZ-Zulassungsstelle Montag bis Mittwoch 8.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04431 85-560
E-Mail: ea@oldenburg-kreis.de
Bankverbindung
Landkreis Oldenburg
Empfänger: Landkreis Oldenburg
IBAN: DE 73280501000029433000
BIC: BRLADE21LZO
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 01
30001 Hannover
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
- Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
Rechtsbehelf
Gegen den ablehnenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
3 Monate (§ 10 Absatz 5 Patentanwaltsordnung (PAO))
Kosten
Gebühr 260.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 13.09.2018