Zulassung zur Prüfung als Patentanwalt

    Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung

    Beschreibung

    Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Deutsches Patent- und Markenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zweibrückenstraße 12

    80331 München

    Kontakt

    Fax: +49 89 2195-2221

    Telefon Festnetz: +49 89 2195-0

    Fax: +49 89 2195-4000(Fax Markenbereich)

    E-Mail: info@dpma.de

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
    • Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes

    Rechtsbehelf

    Gegen den ablehnenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 10 Absatz 5 Patentanwaltsordnung (PAO))

    Kosten

    Gebühr 260.00 EUR

    Weitere Informationen

    Hinweise für Osterholz: Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English