Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung Befreiung
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die
zuständige Stelle eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt von der Kanzleipflicht
nach § 29 Bundesre
Beschreibung
Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die zuständige Stelle eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt von der Kanzleipflicht nach § 29 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) befreien.
zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung; Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Anführen eines Befreiungsgrundes. In Betracht kommen dabei u. a.
- Krankheit
- Hohes Alter
- Auslandsfortbildung
- Einrichtung einer Kanzlei ausschließlich in anderem Staat – soweit nicht überwiegende Interessen der Rechtspflege entgegenstehen
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
3 Monate (§ 32 Absatz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO))
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 13.09.2018
Stichwörter
Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung Befreiung