Befreiung von der Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung
    99082012000000

    Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung Befreiung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die

    zuständige Stelle eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt von der Kanzleipflicht

    nach § 29 Bundesre

    Beschreibung

    Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die zuständige Stelle eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt von der Kanzleipflicht nach § 29 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) befreien.

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1
    30159 Hannover

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    Postanschrift

    Postfach 1 01
    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung; Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009
    Technisch geändert am 12.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Rechtsanwaltskammer Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Staugraben 5
    26122 Oldenburg (Oldenburg)

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 92543-0

    Fax: 0441 92543-29

    E-Mail: info@rak-oldenburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.12.2009
    Technisch geändert am 16.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Anführen eines Befreiungsgrundes. In Betracht kommen dabei u. a.
      • Krankheit
      • Hohes Alter
      • Auslandsfortbildung
      • Einrichtung einer Kanzlei ausschließlich in anderem Staat – soweit nicht überwiegende Interessen der Rechtspflege entgegenstehen

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    nicht angegeben

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 32 Absatz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO))

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 25.09.2012
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung Befreiung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024