• Westoverledingen (Landkreis Leer, Niedersachsen)
Befreiung von der Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung

Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung Befreiung

Beschreibung

Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die zuständige Stelle eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt von der Kanzleipflicht nach § 29 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) befreien.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung ; Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsanwaltskammer Oldenburg

Adresse

Hausanschrift

Staugraben 5

26122 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 92543-0

Fax: 0441 92543-29

E-Mail: info@rak-oldenburg.de

Version

Technisch erstellt am 25.12.2009

Technisch geändert am 16.06.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

  • Anführen eines Befreiungsgrundes. In Betracht kommen dabei u. a.
    • Krankheit
    • Hohes Alter
    • Auslandsfortbildung
    • Einrichtung einer Kanzlei ausschließlich in anderem Staat – soweit nicht überwiegende Interessen der Rechtspflege entgegenstehen

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

3 Monate (§ 32 Absatz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO))

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 13.09.2018

Version

Technisch erstellt am 25.09.2012

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung Befreiung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024