Befreiung von der Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung

    Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung Befreiung

    Beschreibung

    Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die zuständige Stelle eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt von der Kanzleipflicht nach § 29 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) befreien.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Holzminden

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Schrader-Straße 24

    37603 Holzminden

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsanwaltskammer Celle

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 5

    29221 Celle

    Kontakt

    Fax: 05141 9282-42

    Telefon Festnetz: 05141 9282-0

    E-Mail: info@rakcelle.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    • Anführen eines Befreiungsgrundes. In Betracht kommen dabei u. a.
      • Krankheit
      • Hohes Alter
      • Auslandsfortbildung
      • Einrichtung einer Kanzlei ausschließlich in anderem Staat - soweit nicht überwiegende Interessen der Rechtspflege entgegenstehen

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 32 Absatz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO))

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 13.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung Befreiung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de