Werkstattkarte Erneuerung

    Werkstattkarte: Erneuerung - wegen Fristablauf

    Beschreibung

    Die Werkstattkarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 1-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.

    Eine nicht mehr benötigte Werkstattkarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Domann-Straße 2

    49080 Osnabrück

    Kontakt

    Fax: 0541 503-501

    Telefon Festnetz: 0541 503-500

    E-Mail: poststelle@gaa-os.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis in Form einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass der betreffende Arbeitnehmer noch im Unternehmen als verantwortliche Fachkraft beschäftigt ist (von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet)

    Fristen

    Die Werkstattkarte ist ein Jahre gültig und kann frühestens einen Monat vor Ablauf neu beantragt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Georgsmarienhütte: Werkstattkarte: Erneuerung ? wegen Fristablauf

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.01.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English