Werkstattkarte erneuern
Wenn Ihre Werkstattkarte in Kürze abläuft, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue Karte beantragen.
Beschreibung
Die Werkstattkarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 1-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.
Eine nicht mehr benötigte Werkstattkarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis in Form einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass der betreffende Arbeitnehmer noch im Unternehmen als verantwortliche Fachkraft beschäftigt ist (von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Werkstattkarte ist ein Jahre gültig und kann frühestens einen Monat vor Ablauf neu beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
15 Werktage
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.01.2012
Stichwörter
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, StVZO, Fahrtenschreiber- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie, Fahrtenschreiberkartenregister, Kontrollgerätekarte, Kontrollgerätekarten, KBA, Installateur, Antrag Werkstattkarte, Fahrtenschreiberkarten, Kraftfahrt-Bundesamt, FKR, FPersV, Fahrtenschreiber, Fahrpersonalverordnung