Werkstattkarte Erneuerung
Werkstattkarte: Erneuerung – wegen Fristablauf
Beschreibung
Die Werkstattkarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 1-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.
Eine nicht mehr benötigte Werkstattkarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis in Form einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass der betreffende Arbeitnehmer noch im Unternehmen als verantwortliche Fachkraft beschäftigt ist (von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Werkstattkarte ist ein Jahre gültig und kann frühestens einen Monat vor Ablauf neu beantragt werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.01.2012