Werkstattkarte Erteilung

    Werkstattkarte: Ausstellung

    Beschreibung

    Für den Einbau und die Kalibrierung digitaler Kontrollgeräte wird eine Werkstattkarte benötigt.

    Dabei sind folgende Angaben nach § 7 Abs. 1 und 2 Verordnung über die Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV) zu erbringen:

    • Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Kontrollgeräten oder des Fahrzeugherstellers
    • Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen
    • Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
    • Muttersprache der Fachkraft

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Freundallee 9a

    30173 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 9096-0

    Fax: 0511 9096-199

    E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der jeweils geltenden Fassung; Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.
    • Schulungsnachweis der Fachkraft nach § 57b Abs. 3 StVZO
    • Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der Fachkraft

    Formulare

    Antragsberechtigt sind:

    • die nach § 57 b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten
    • Hersteller von Kontrollgeräten
    • Fahrzeughersteller

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Werkstattkarte ist 1 Jahre gültig und kann frühestens 1 Monat vor Ablauf neu beantragt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.01.2012

    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2012 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)