Unternehmenskarte Erneuerung

    Unternehmenskarte: Erneuerung - wegen Fristablauf

    Beschreibung

    Die Unternehmenskarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 5-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.

    Eine nicht mehr benötigte Unternehmenskarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.

    Ansprechpartner

    Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Erneuerung der Unternehmenskarte kann frühestens sechs Monat vor Ablauf neu beantragt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 09.01.2012

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2012 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Unternehmerkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)