Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
Sie betreiben als juristische Person ein Gaststättengewerbe und haben eine andere Person zur Vertretung bestimmt? Das müssen der zuständigen Gaststättenbehörde unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
Zuständigkeit
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Bissendorf - Fachdienst 3 Ordnung und Soziales
Beschreibung
Der Fachdienst 3 Ordnung & Soziales erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen, die zum Lebensalltag der Bürgerinnen und Bürger gehören. Dazu zählen u.a. die Bereiche Meldewesen, Standesamt, Sicherheit und Ordnung.
Im Bereich Soziales erhalten Bissendorfer Bürgerinnen und Bürger Hilfe, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können oder die in eine besondere Notlage geraten sind. Abhängig von der persönlichen und finanziellen Lage der oder des Einzelnen kommen finanzielle Hilfen oder Beratung und Betreuung in Frage.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
oder nach Terminvereinbarung. Montag: von 09:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:30 Uhr Dienstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: von 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Reinhard Nüße
Frau Anja Schmidt
Formulare
Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis und Stadt Osnabrück
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  
Kontakt
Telefon Festnetz: 0541 501-2459(Vertreter: 0541 501-2057)
E-Mail: ea@landkreis-osnabrueck.de
Formulare
Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
- bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Formulare
- Anzeige eines Gaststättengewerbes
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.
- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
Fristen
Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 19.01.2021
Stichwörter
GmbH, Vertretungsberechtigung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Geschäftsführer, Gaststättenbetrieb Anzeige des Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen, AG, Geschäftsführerwechsel, Wechsel in der Geschäftsführung, Verein