Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
Sie betreiben als juristische Person ein Gaststättengewerbe und haben eine andere Person zur Vertretung bestimmt? Das müssen der zuständigen Gaststättenbehörde unverzüglich mitteilen.
Beschreibung
Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
Zuständigkeit
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Hinweise für Seevetal: Gaststättenbetrieb Anzeige des Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen
Ordnungsabteilung der Gemeinde Seevetal
Ansprechpartner
Gemeinde Seevetal - Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hittfeld, Kirche
Linien:- Bus: 4148
- Bus: 148
- Bus: 348
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Zahlungsarten: bar, EC-Kartenzahlung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2324
E-Mail: m.barlag@seevetal.de
Kontaktperson
Frau Barlag
Formulare
Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0800 818-8100
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
Formulare
Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
- bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Hinweise für Seevetal: Gaststättenbetrieb Anzeige des Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen
Wenn in Ausübung des Gaststättengewerbes alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, sind folgende weitere Unterlagen erforderlich:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) (zu beantragen bei der Meldebehörde, bei der der Antragsteller mit einer Wohnung gemeldet ist)
Formulare
- Anzeige eines Gaststättengewerbes
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
Hinweise für Seevetal: Gaststättenbetrieb Anzeige des Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.
- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
Fristen
Die Anzeige müssen Sie unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern - erstatten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Seevetal: Gaststättenbetrieb Anzeige des Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 19.01.2021
Stichwörter
Aktiengesellschaft, Geschäftsführer, AG, Wechsel in der Geschäftsführung, Verein, Gaststättenbetrieb Anzeige des Wechsel der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen, Geschäftsführerwechsel, Vertretungsberechtigung, GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung