Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung

    Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung

    Sie können sich die Erkenntnisse aus der Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Sie möchten ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben und haben im Rahmen des Anzeigeverfahrens angegeben, dass Alkohol ausgeschenkt werden soll? Dann müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Die Erkenntnisse aus dieser Überprüfung können Sie sich von der Behörde bescheinigen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Gemeinde, der die Aufnahme von Alkoholausschank im Rahmen eines Gaststättenbetriebes angezeigt wurde.

    Zuständigkeit

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Rosche

    Adresse

    Hausanschrift

    Lüchower Straße 15

    29571 Rosche

    Parkplätze

    • Parkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Am Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05803 960-40

    Telefon Festnetz: 05803 960-0

    E-Mail: info@samtgemeinde-rosche.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Uelzen - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landkreis Uelzen. Zum Aufgabenbereich zählen unter anderem die Belange des Katastrophenschutzes, des Rettungswesens und des Brandschutzes. Darüber hinaus kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes um das Schornsteinfegerwesen und um Genehmigungen nach dem Gaststättengesetz. Außerdem ist beim Ordnungsamt das Jagdwesen und das Ausländerwesen angesiedelt. Zum Verantwortungsbereich zählt nicht zuletzt auch die Abwicklung der verschiedenen Wahlen sowie Volkszählungen. 

    Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

    das Ordnungsamt im Bürger- und Unternehmensservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr abweichende Öffnungszeiten: Jagd- und Waffenbehörde Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag Nachmittag nur nach Vereinbarung Ausländerbehörde Montag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr oder Termin nach Absprache

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Uelzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
    • Vertretungsvollmacht der gesetzlichen Vertreter

    Formulare

    • formlos
    • Onlineverfahren: möglich
    • Schriftform: nicht erforderlich
    • Persönliches Erscheinen nötig: ggf.

    Voraussetzungen

    Die Gaststättenbehörde hat eine Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 NGastG durchgeführt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt die zuständige Gaststättenbehörde die Bescheinigung der Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsüberprüfung ab, können Sie beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre Zuverlässigkeit im Rahmen des Anzeigeverfahrens eines Gaststättenbetriebes geprüft hat und bitten Sie diese um Bescheinigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse.
    • Die Erkenntnisse werden Ihnen schriftlich bescheinigt.

    Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Circa 14 Tage

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.5.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenverordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle. 

    Gebühr ab 0.00 EUR bis 56.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit erfolgt in der Regel durch Heranziehung des polizeilichen Führungszeugnisses nach §30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung. Die Bescheinigung beschränkt sich auf die Wiedergabe der darin enthaltenen Erkenntnisse.
    • Finden sich dort keine Erkenntnisse, so wird dies bescheinigt.
    • Anderenfalls werden auf Verlangen die entsprechenden Einträge bescheinigt. Das macht den Rechtscharakter der Bescheinigung deutlich.
    • Es handelt sich hierbei nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um ein Instrument des Erkenntnistransfers und dient in erster Linie als Erkenntniszugang.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 19.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Stichwörter

    Gaststättenbetrieb Bescheinigung Erkenntnisstand aus der Zuverlässigkeitsprüfung, Zuverlässigkeitsbestätigung, Zuverläsigkeitsprüfung, Bescheinigung der Zuverlässigkeit, Bestätigung, Zuverlässigkeit, Bescheinigung, Testat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English