Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Beschreibung

    Änderungen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim ersten Arbeitsverhältnis werden durch Vorlage eines vom Finanzamt ausgestellten Ausdrucks der im jeweiligen Jahr gültigen ELStAM nachgewiesen. Mit jedem neuen Nachweis werden alle bisherigen Eintragungen ungültig. Nur der aktuellste Nachweis gilt.

    Was bei der jeweiligen Änderung zu beachten ist, entnehmen Sie bitte der passenden Leistung:

    • Änderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung bei Kircheneintritt
    • Änderung bei Kirchenaustritt
    • Änderung bei Trennung
    • Änderung bei Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
    • Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
    • Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern
    • Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
    • Änderung bei Tod des Ehegatten
    • Änderung von Adress- und Personendaten
    • Änderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern

    Ansprechpartner

    Für Nordhorn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ElsterLohn II, Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung, ELStAM, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English