Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Beschreibung

    Änderungen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim ersten Arbeitsverhältnis werden durch Vorlage eines vom Finanzamt ausgestellten Ausdrucks der im jeweiligen Jahr gültigen ELStAM nachgewiesen. Mit jedem neuen Nachweis werden alle bisherigen Eintragungen ungültig. Nur der aktuellste Nachweis gilt.

    Was bei der jeweiligen Änderung zu beachten ist, entnehmen Sie bitte der passenden Leistung:

    • Änderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
    • Änderung bei Kircheneintritt
    • Änderung bei Kirchenaustritt
    • Änderung bei Trennung
    • Änderung bei Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
    • Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
    • Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern
    • Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
    • Änderung bei Tod des Ehegatten
    • Änderung von Adress- und Personendaten
    • Änderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hanstedt: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2011 (von: Rene Beyer)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Lohnsteuerkarte, ElsterLohn II, ELStAM, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)