Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung
Beschreibung
Änderungen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim ersten Arbeitsverhältnis werden durch Vorlage eines vom Finanzamt ausgestellten Ausdrucks der im jeweiligen Jahr gültigen ELStAM nachgewiesen. Mit jedem neuen Nachweis werden alle bisherigen Eintragungen ungültig. Nur der aktuellste Nachweis gilt.
Was bei der jeweiligen Änderung zu beachten ist, entnehmen Sie bitte der passenden Leistung:
- Änderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung bei Kircheneintritt
- Änderung bei Kirchenaustritt
- Änderung bei Trennung
- Änderung bei Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
- Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
- Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern
- Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Änderung bei Tod des Ehegatten
- Änderung von Adress- und Personendaten
- Änderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern
Ansprechpartner
Finanzamt Holzminden
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr (an Donnerstagen vor Feiertagen und vor dem 24.12. und 31.12. jeweils nur von 08:00 - 13:00 Uhr)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5531 122-0
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016
Stichwörter
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ElsterLohn II, Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung, ELStAM