Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung
Beschreibung
Änderungen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim ersten Arbeitsverhältnis werden durch Vorlage eines vom Finanzamt ausgestellten Ausdrucks der im jeweiligen Jahr gültigen ELStAM nachgewiesen. Mit jedem neuen Nachweis werden alle bisherigen Eintragungen ungültig. Nur der aktuellste Nachweis gilt.
Was bei der jeweiligen Änderung zu beachten ist, entnehmen Sie bitte der passenden Leistung:
- Änderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung bei Kircheneintritt
- Änderung bei Kirchenaustritt
- Änderung bei Trennung
- Änderung bei Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
- Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
- Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern
- Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Änderung bei Tod des Ehegatten
- Änderung von Adress- und Personendaten
- Änderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern
Ansprechpartner
Finanzamt Hannover-Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr Mi.: Für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 167-50
Finanzamt Hannover-Nord
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * Mi.: geschlossen Do.: 08:00 - 12:00 Uhr * und 13:00 - 17:00 Uhr* Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr * und nach Vereinbarung. * Während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie ggfs. die Vereinbarung von Terminen jederzeit möglich. Jedoch können Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 6790-0
Finanzamt Hannover-Süd
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 13:00 Uhr  Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr (vor Feiertagen nur bis 13:00 Uhr) Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 419-0
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium am 22.03.2016
Stichwörter
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ElsterLohn II, Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung, ELStAM