Oberschule Aufnahme

    An der Oberschule anmelden

    Wenn Sie ihr Kind nach der Grundschule an einer Oberschule anmelden möchten, dann können Sie das direkt bei der (nächstgelegenen) Oberschule tun.

    Beschreibung

    Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie kann mit einem gymnasialen oder ohne ein gymnasiales Angebot geführt werden. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben

    • jahrgangsbezogen (in den Schuljahrgängen 5 und 6),
    • jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei oder drei Anforderungsebenen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch  oder
    • überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50% des Unterrichts werden schulformbezogen unterrichtet)

    erteilt werden.

    Das gymnasiale Angebot einer Oberschule soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen geführt werden.

    Jahrgangsbezogener Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden. Überwiegend schulzweigbezogener Unterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in getrennten Schulzweigen (Hauptschulzweig, Realschulzweig, evtl. Gymnasialzweig) unterrichtet werden können oder im nichtgymnasialen Angebot der Unterricht überwiegend schulformbezogen erteilt wird.

    Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, sebstständiges Lernen und fördert sozials Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

    Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsausbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.

    Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Oberschule der Hauptschulabschluss erworben werden.

    Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

    • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
    • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
    • Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt.

    Eine Oberschule kann als offene, teilgebundene und voll gebundene Ganztagsschule geführt werden.

    Hinweise für Friesoythe: An der Oberschule anmelden

    Allgemeine Informationen

    Die Oberschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern der Schuljahrgänge 5 bis 10 eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht und im gemeinsamen Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

    Die Oberschule Friesoythe ist eine jahrgangsbezogene Oberschule in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anforderungsebenen in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) sowie in Chemie.

    Die Oberschule Friesoythe ist nach § 23 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) eine teilgebundene Ganztagsschule, bei der im Anschluss an eine Mittagspause an zwei Tagen verpflichtender Unterricht angeboten wird. An zwei weiteren Tagen wird ein offenes Nachmittagsprogramm angeboten.

    In den Schuljahrgängen 6 bis 10 bietet die Oberschule ein Wahlpflichtunterrichtsangebot an, das in allen Schuljahrgängen grundsätzlich vier Wochenstunden umfasst. Ab dem 6. Schuljahrgang nehmen Schülerinnen und Schüler entweder an einem durchgängigen Wahlpflichtkurs Französisch mit vier Wochenstunden oder an zwei Wahlpflichtkursen in unterschiedlichen anderen von der Schule angebotenen Fächern mit jeweils zwei Wochenstunden teil.

    Die Oberschule bietet im 8. und 9. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und zwei Praktika an. Ab Klasse 9 wählen die Schülerinnen und Schüler ein Profil aus dem Bereich Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales.

    Aufgrund eines breiten Bildungsangebotes können unterschiedliche Abschlüsse erreicht werden. Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

    • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums oder einer Gesamtschule sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,
    • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
    • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

    Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.



    Allgemeine Informationen

    Die Oberschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern der Schuljahrgänge 5 bis 10 eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht und im gemeinsamen Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

    Die Oberschule Friesoythe ist eine jahrgangsbezogene Oberschule in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anforderungsebenen in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) sowie in Chemie.

    Die Oberschule Friesoythe ist nach § 23 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) eine teilgebundene Ganztagsschule, bei der im Anschluss an eine Mittagspause an zwei Tagen verpflichtender Unterricht angeboten wird. An zwei weiteren Tagen wird ein offenes Nachmittagsprogramm angeboten.

    In den Schuljahrgängen 6 bis 10 bietet die Oberschule ein Wahlpflichtunterrichtsangebot an, das in allen Schuljahrgängen grundsätzlich vier Wochenstunden umfasst. Ab dem 6. Schuljahrgang nehmen Schülerinnen und Schüler entweder an einem durchgängigen Wahlpflichtkurs Französisch mit vier Wochenstunden oder an zwei Wahlpflichtkursen in unterschiedlichen anderen von der Schule angebotenen Fächern mit jeweils zwei Wochenstunden teil.

    Die Oberschule bietet im 8. und 9. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und zwei Praktika an. Ab Klasse 9 wählen die Schülerinnen und Schüler ein Profil aus dem Bereich Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales.

    Aufgrund eines breiten Bildungsangebotes können unterschiedliche Abschlüsse erreicht werden. Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

    • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums oder einer Gesamtschule sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,
    • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
    • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

    Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Oberschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.

    Ansprechpartner

    Bereich 40 - Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Mühlenstraße 12

    26169 Friesoythe

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Unsere Öffnungszeiten finden Sie auf der rechten Seite unter "Öffnungszeiten".

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04491 9293-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Stadt Fliesoythe)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Fliesoythe)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Landkreis Cloppenburg - Amt für Schule, Kultur, und ÖPNV

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)

    Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Landkreis Cloppenburg Webervice)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Kühling, Maximilian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Verpflichtend:

    • Anmeldeformular der aufnehmenden Oberschule. Sie können sich das Formular in der Schule vorher abholen oder Sie erhalten es es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. In der Regel kann man das Formular auch auf der Homepage der Schule oder beim Schulträger herunterladen.
    • Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Jahrgangs zum Anmeldetermin und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Jahrgangs.
    • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
    • ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf

    nach Rücksprache mit der Schule:

    • ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in der Grundschule, d.h. ggf. mitbringen)
    • ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
    • ggf. Schwimmabzeichen
    • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
    • ggf. Meldebescheinigung
    • ggf. Sorgerechtsbescheinigung
    • ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen

    Formulare

    • Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
    • Onlineverfahren möglich: ggf. möglich – z.B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Voraussetzungen

    • Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in Jg. 5 auf).
    • Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Oberschule angemeldet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung an einer Oberschule muss direkt bei der Oberschule, die das Kind besuchen soll, abgegeben werden. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen (z.B. Corona-Pandemie) kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).

    Fristen

    • Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferie
    • Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.

    Kosten

    Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Oberschule (z. B. Hauptschule an Oberschule, Gymnasium an Oberschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

    Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Oberschule nach Umzug (z. B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 09.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2011 (von: Rene Beyer)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ganztagsschule, allgemeinbildende Schule, Anmeldung, Schule, Gymnasium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)