An der Oberschule anmelden
Wenn Sie ihr Kind nach der Grundschule an einer Oberschule anmelden möchten, dann können Sie das direkt bei der (nächstgelegenen) Oberschule tun.
Beschreibung
Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Sie kann mit einem gymnasialen oder ohne ein gymnasiales Angebot geführt werden. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben
- jahrgangsbezogen (in den Schuljahrgängen 5 und 6),
- jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei oder drei Anforderungsebenen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder
- überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50% des Unterrichts werden schulformbezogen unterrichtet)
erteilt werden.
Das gymnasiale Angebot einer Oberschule soll ab dem 7. Schuljahrgang und muss ab dem 9. Schuljahrgang überwiegend schulzweigbezogen geführt werden.
Jahrgangsbezogener Unterricht bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenverband unterrichtet werden. Überwiegend schulzweigbezogener Unterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in getrennten Schulzweigen (Hauptschulzweig, Realschulzweig, evtl. Gymnasialzweig) unterrichtet werden können oder im nichtgymnasialen Angebot der Unterricht überwiegend schulformbezogen erteilt wird.
Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, sebstständiges Lernen und fördert sozials Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.
Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsausbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Oberschule der Hauptschulabschluss erworben werden.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt.
Eine Oberschule kann als offene, teilgebundene und voll gebundene Ganztagsschule geführt werden.
Hinweise für Diepholz: Oberschule
In der Stadt Diepholz gibt es keine Oberschule.
Kommunen können Oberschulen als neuen Schulzweig anbieten. Es kann sich dabei um eine Oberschule handeln, die Haupt- und Realschule zusammenführt oder eine Oberschule, die noch zusätzlich einen gymnasialen Zweig anbietet - ob als Ganztagsschule geführt, hängt von den Gegebenheiten ab.
Die Oberschule soll Grundfertigkeiten vermitteln, selbstständiges und soziales Lernen stärken und durch jahrgangsbezogenen und schulzweigübergreifenden Unterricht ein gemeinsames Schulleben fördern. Sie bietet ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung.
Der Unterricht an der Oberschule besteht aus Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlunterricht. In der im Schuljahrgang 10 geführten Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wird Pflicht- und Wahlunterricht durchgeführt. Der Unterricht wird auf zwei oder drei Anforderungsebenen erteilt, denen folgende Hauptinhalte zugrunde liegen:
- grundlegende Anforderungsebene (G-Kurs), Kernlehrplan der Hauptschule
- erhöhte Anforderungsebene (E-Kurs), Kernlehrplan der Realschule,
- zusätzliche Anforderungsebene (Z-Kurs), Kernlehrplan des Gymnasiums.
Neben den Kernlehrplänen werden außerdem Inhalte zur sozialpädagogischen Förderung für Schüler und Schülerinnen mit besonderem Förderbedarf sowie Kurse zur Förderung der schulischen Leistungssteigerung und zur Berufspraxis und Berufsorientierung angeboten sowie weitere Inhalte.
Schülerinnen und Schüler des Haupt- und Realschulzweigs einer nach Schulzweigen gegliederten Oberschule haben wie bisher einen Rechtsanspruch auf den Übergang in den Realschulzweig oder – wenn angeboten – in den Gymnasialzweig oder in ein Gymnasium, wenn ihr Zeugnis ein entsprechendes Notenbild aufweist.
Abhängig vom jeweils an der Oberschule erworbenen Abschluss sind die Schülerinnen und Schüler zum Übergang in eine berufsbildende Schule (z. B. Fachoberschule, berufliches Gymnasium) oder in die gymnasiale Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums bzw. der Gesamtschule berechtigt.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können in einer Oberschule folgende Abschlüsse erworben werden:
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang) sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt.
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss (kann am Ende des 9. Schuljahrgangs erworben werden)
In der Stadt Diepholz gibt es keine Oberschule.
Kommunen können Oberschulen als neuen Schulzweig anbieten. Es kann sich dabei um eine Oberschule handeln, die Haupt- und Realschule zusammenführt oder eine Oberschule, die noch zusätzlich einen gymnasialen Zweig anbietet - ob als Ganztagsschule geführt, hängt von den Gegebenheiten ab.
Die Oberschule soll Grundfertigkeiten vermitteln, selbstständiges und soziales Lernen stärken und durch jahrgangsbezogenen und schulzweigübergreifenden Unterricht ein gemeinsames Schulleben fördern. Sie bietet ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung.
Der Unterricht an der Oberschule besteht aus Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlunterricht. In der im Schuljahrgang 10 geführten Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wird Pflicht- und Wahlunterricht durchgeführt. Der Unterricht wird auf zwei oder drei Anforderungsebenen erteilt, denen folgende Hauptinhalte zugrunde liegen:
- grundlegende Anforderungsebene (G-Kurs), Kernlehrplan der Hauptschule
- erhöhte Anforderungsebene (E-Kurs), Kernlehrplan der Realschule,
- zusätzliche Anforderungsebene (Z-Kurs), Kernlehrplan des Gymnasiums.
Neben den Kernlehrplänen werden außerdem Inhalte zur sozialpädagogischen Förderung für Schüler und Schülerinnen mit besonderem Förderbedarf sowie Kurse zur Förderung der schulischen Leistungssteigerung und zur Berufspraxis und Berufsorientierung angeboten sowie weitere Inhalte.
Schülerinnen und Schüler des Haupt- und Realschulzweigs einer nach Schulzweigen gegliederten Oberschule haben wie bisher einen Rechtsanspruch auf den Übergang in den Realschulzweig oder - wenn angeboten - in den Gymnasialzweig oder in ein Gymnasium, wenn ihr Zeugnis ein entsprechendes Notenbild aufweist.
Abhängig vom jeweils an der Oberschule erworbenen Abschluss sind die Schülerinnen und Schüler zum Übergang in eine berufsbildende Schule (z. B. Fachoberschule, berufliches Gymnasium) oder in die gymnasiale Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums bzw. der Gesamtschule berechtigt.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können in einer Oberschule folgende Abschlüsse erworben werden:
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums (10. Schuljahrgang) sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt.
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss (kann am Ende des 9. Schuljahrgangs erworben werden)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Oberschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.
Ansprechpartner
Stadt Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Verpflichtend:
- Anmeldeformular der aufnehmenden Oberschule. Sie können sich das Formular in der Schule vorher abholen oder Sie erhalten es es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. In der Regel kann man das Formular auch auf der Homepage der Schule oder beim Schulträger herunterladen.
- Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Jahrgangs zum Anmeldetermin und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Jahrgangs.
- Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
- ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf
nach Rücksprache mit der Schule:
- ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in der Grundschule, d.h. ggf. mitbringen)
- ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
- ggf. Schwimmabzeichen
- ggf. Geburtsurkunde des Kindes
- ggf. Meldebescheinigung
- ggf. Sorgerechtsbescheinigung
- ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen
Formulare
- Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
- Onlineverfahren möglich: ggf. möglich – z.B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Voraussetzungen
- Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in Jg. 5 auf).
- Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Oberschule angemeldet haben.
Rechtsgrundlage(n)
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), insb. §9
- Runderlass Die Arbeit in der OberschuleRdErl. d. MK v. 21.5.2017 - 32-81028 - VORIS 22410
- Runderlass Die Arbeit in der GrundschuleRdErl. D.MK v. 01.08.2020 – 32.5 – 81020 – VORIS 22410
- Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorf-schulen (AVO - Sek I)vom 7. April 1994 i.d.F. v. 03.05.2016
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung an einer Oberschule muss direkt bei der Oberschule, die das Kind besuchen soll, abgegeben werden. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen (z.B. Corona-Pandemie) kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).
Fristen
- Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferie
- Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.
Bearbeitungsdauer
Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.
Kosten
Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Oberschule (z. B. Hauptschule an Oberschule, Gymnasium an Oberschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Oberschule nach Umzug (z. B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 09.04.2021
Stichwörter
Ganztagsschule, allgemeinbildende Schule, Anmeldung, Schule, Gymnasium