Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden.

    Beschreibung

    Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Erlaubnis. Diese wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Erlaubnis wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt.

    Ansprechpartner

    Familienservicebüro ROW

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Straße 49

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr Für Gespräche außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983-2942

    Fax: 04261 983-2949

    Telefon Festnetz: 04261 983-2941

    E-Mail: familienservicebuero@lk-row.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Familienservicebüro BRV

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsallee 7

    27432 Bremervörde

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr Für Gespräche außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 04761 983-4549

    Telefon Festnetz: 04761 4535

    Telefon Festnetz: 04761 4536

    E-Mail: familienservicebuero@lk-row.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

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    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Familienservicebüro Zeven

    Adresse

    Hausanschrift

    Godenstedter Str. 59

    27404 Zeven

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr Für Gespräche außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04281 6841

    Telefon Festnetz: 04281 6842

    Fax: 04281 983-6849

    E-Mail: familienservicebuero@lk-row.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle fünf Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Formulare

    Sind jeweils bei den Jugendämtern der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu erfragen.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Davon ist auszugehen, wenn sie sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt.

    Ebenso bedarf sie guter Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben hat.

    Rechtsbehelf

    Die Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege stellt einen Verwaltungsakt dar. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist daher aufzunehmen.

    Statthafte Rechtsbehelfe: Klage

    Verfahrensablauf

    Nach Einreichung der Unterlagen der abgeschlossenen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, polizeilichem Führungszeugnis, ärztlichem Attest und gemeinsamer Begehung von Kindertagespflegeperson und dem örtlichen Jugendamt zwecks Überprüfung der räumlichen Geeignetheit, wird die Pflegeerlaubnis erteilt. Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.

    Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis haben die zuständigen örtlichen Jugendämter individuelle Verfahren entwickelt. Die genauen Abläufe sind vor Ort zu erfragen.

    Kosten

    Für die Erteilung der Erlaubnis fallen in Niedersachsen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 28.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kinder, Kind, Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Kinderbetreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English