Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden.
Beschreibung
Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Erlaubnis. Diese wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte
Fachdienst Jugend und Soziales
Fachberatung Kindertagespflege
Rathausplatz 2
31275 Lehrte
Fachdienst Jugend und Soziales
Fachberatung Kindertagespflege
Rathausplatz 2
31275 Lehrte
Zuständigkeit
Die Erlaubnis wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt.
Hinweise für Lehrte: Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
Wichtiger Hinweis: Die Zuständigkeit für die Kindertagespflege und -betreuung liegt bei den jeweiligen Kommunen und nicht bei der Region Hannover.
Wichtiger Hinweis: Die Zuständigkeit für die Kindertagespflege und -betreuung liegt bei den jeweiligen Kommunen und nicht bei der Region Hannover.
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte
Stadt Lehrte
Fachdienst Jugend und Soziales
Stadt Lehrte
Fachdienst Jugend und Soziales
Ansprechpartner
51.17 - Team Tagesbetreuung für Kinder
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis (alle fünf Jahre erneuter Nachweis)
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte
- Nachweis über den erreichten Schulabschluss
- Nachweis einer anerkannten Qualifikation
- Nachweis über den erreichten Schulabschluss
- Nachweis einer anerkannten Qualifikation
Formulare
Sind jeweils bei den Jugendämtern der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu erfragen.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Davon ist auszugehen, wenn sie sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt.
Ebenso bedarf sie guter Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben hat.
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte
- mindestens Hauptschulabschluss (Nachweis)
- Mindestens 18 Jahre
- Nachweis Ihres Aufenthaltstatus
- ausreichend Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau B2)
- Nachweis einer anerkannten Qualifikation
- kindgerechte, kindersichere Räume
- Nachweis an einer aktuellen Teilnahme am Kurs "Erste Hilfe am Kind"
- Teilnahme an der durch das Sachgebiet Kinderbetreuung initierten Fortbildung "Kindeswohl erkennen und richtig handeln"
- ein von Ihnen erstelltes Konzept zur Kindertagespflege
- mindestens Hauptschulabschluss (Nachweis)
- Mindestens 18 Jahre
- Nachweis Ihres Aufenthaltstatus
- ausreichend Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau B2)
- Nachweis einer anerkannten Qualifikation
- kindgerechte, kindersichere Räume
- Nachweis an einer aktuellen Teilnahme am Kurs "Erste Hilfe am Kind"
- Teilnahme an der durch das Sachgebiet Kinderbetreuung initierten Fortbildung "Kindeswohl erkennen und richtig handeln"
- ein von Ihnen erstelltes Konzept zur Kindertagespflege
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte
Stadt Lehrte Satzung über die Inanspruchnahme von Kindertagespflege, Satzung über die Gewährung von Geldleistungen sowie die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege.
Stand 01.08.2018
Stadt Lehrte Satzung über die Inanspruchnahme von Kindertagespflege, Satzung über die Gewährung von Geldleistungen sowie die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege.
Stand 01.08.2018
Rechtsbehelf
Die Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege stellt einen Verwaltungsakt dar. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist daher aufzunehmen.
Statthafte Rechtsbehelfe: Klage
Verfahrensablauf
Nach Einreichung der Unterlagen der abgeschlossenen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, polizeilichem Führungszeugnis, ärztlichem Attest und gemeinsamer Begehung von Kindertagespflegeperson und dem örtlichen Jugendamt zwecks Überprüfung der räumlichen Geeignetheit, wird die Pflegeerlaubnis erteilt. Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.
Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis haben die zuständigen örtlichen Jugendämter individuelle Verfahren entwickelt. Die genauen Abläufe sind vor Ort zu erfragen.
Fristen
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte
In der Regel 4 Wochen
In der Regel 4 Wochen
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis fallen in Niedersachsen keine Gebühren an.
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte
Eine kostenlose, persönliche Beratung ist jederzeit möglich.
Eine kostenlose, persönliche Beratung ist jederzeit möglich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 28.07.2021
Stichwörter
Kindertagespflege, Kinderbetreuung, Kind, Kinder, Kindertagesbetreuung