Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden.

    Beschreibung

    Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Erlaubnis. Diese wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte

    Fachdienst Jugend und Soziales 

    Fachberatung Kindertagespflege

    Rathausplatz 2

    31275 Lehrte

    Zuständigkeit

    Die Erlaubnis wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt.

    Hinweise für Lehrte: Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Wichtiger Hinweis: Die Zuständigkeit für die Kindertagespflege und -betreuung liegt bei den jeweiligen Kommunen und nicht bei der Region Hannover.

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte

    Stadt Lehrte

    Fachdienst Jugend und Soziales

    Ansprechpartner

    51.17 - Team Tagesbetreuung für Kinder

    Adresse

    Hausanschrift

    Thurnithistr. 2

    30519 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0511 616-1124546

    Telefon Festnetz: 0511 61622799

    E-Mail: kindertagesbetreuung@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Wichtiger Hinweis: Die Zuständigkeit für die Kindertagespflege- und betreuung liegt bei den jeweiligen Kommunen und nicht bei der Region Hannover. Eine Übersicht über die Zuständigkeiten finden Sie hier. Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle fünf Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte

    • Nachweis über den erreichten Schulabschluss
    • Nachweis einer anerkannten Qualifikation

    Formulare

    Sind jeweils bei den Jugendämtern der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu erfragen.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Davon ist auszugehen, wenn sie sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt.

    Ebenso bedarf sie guter Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben hat.

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte

    • mindestens Hauptschulabschluss (Nachweis)
    • Mindestens 18 Jahre
    • Nachweis Ihres Aufenthaltstatus
    • ausreichend Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau B2)
    • Nachweis einer anerkannten Qualifikation 
    • kindgerechte, kindersichere Räume
    • Nachweis an einer aktuellen Teilnahme am Kurs "Erste Hilfe am Kind"
    • Teilnahme an der durch das Sachgebiet Kinderbetreuung initierten Fortbildung "Kindeswohl erkennen und richtig handeln"
    • ein von Ihnen erstelltes Konzept zur Kindertagespflege

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte

    Stadt Lehrte Satzung über die Inanspruchnahme von Kindertagespflege, Satzung über die Gewährung von Geldleistungen sowie die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege.

    Stand 01.08.2018

    Rechtsbehelf

    Die Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege stellt einen Verwaltungsakt dar. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist daher aufzunehmen.

    Statthafte Rechtsbehelfe: Klage

    Verfahrensablauf

    Nach Einreichung der Unterlagen der abgeschlossenen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, polizeilichem Führungszeugnis, ärztlichem Attest und gemeinsamer Begehung von Kindertagespflegeperson und dem örtlichen Jugendamt zwecks Überprüfung der räumlichen Geeignetheit, wird die Pflegeerlaubnis erteilt. Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.

    Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis haben die zuständigen örtlichen Jugendämter individuelle Verfahren entwickelt. Die genauen Abläufe sind vor Ort zu erfragen.

    Fristen

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte

    In der Regel 4 Wochen

    Kosten

    Für die Erteilung der Erlaubnis fallen in Niedersachsen keine Gebühren an.

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Erlaubnis für die Kindertagespflege: Erteilung in der Stadt Lehrte

    Eine kostenlose, persönliche Beratung ist jederzeit möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 28.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kinder, Kind, Kinderbetreuung, Kindertagespflege, Kindertagesbetreuung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation