Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden.

    Beschreibung

    Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Erlaubnis. Diese wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Hinweise für Hannover: Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Allgemeine Informationen

    Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Von einer geeigneten Tagespflegeperson werden Kinder in ihrem oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

    Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist in § 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) geregelt und kann für das Stadtgebiet Hannover im FamilienServiceBüro beantragt werden.



    Allgemeine Informationen

    Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Von einer geeigneten Tagespflegeperson werden Kinder in ihrem oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

    Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.

    Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist in § 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) geregelt und kann für das Stadtgebiet Hannover im FamilienServiceBüro beantragt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Erlaubnis wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt.

    Ansprechpartner

    51.45 - FamilienServiceBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Joachimstr. 8

    30159 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Aktuell wird die Beratung nur mit Termin angeboten. Bitte rufen Sie während der Öffnungszeiten bei uns an. Mo: 08:30 - 11:30 Uhr Di: 08:30 - 11:30 Uhr & 15:00 - 18:00 Uhr Mi: 08:30 - 11:30 Uhr Do: 08:30 - 11:30 Uhr Offene Sprechstunde von 08:30 - 11:00 Uhr Fr: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-43535

    Fax: +49 511 168-41170

    E-Mail: familienservicebuero@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    Das FamilienServiceBüro ist ebenerdig zu erreichen und verfügt über eine behindertengerechte Toilette. Auch für die Kleinsten ist gut gesorgt: Es gibt einen Wickelplatz mit eigenem Heizstrahler.

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2024

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
    • Masernschutz
    • Gesundheitszeugnis (alle fünf Jahre erneuter Nachweis)
    • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

    Formulare

    Sind jeweils bei den Jugendämtern der Landkreise bzw. kreisfreien Städte zu erfragen.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Davon ist auszugehen, wenn sie sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt.

    Ebenso bedarf sie guter Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege stellt einen Verwaltungsakt dar. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist daher aufzunehmen.

    Statthafte Rechtsbehelfe: Klage

    Verfahrensablauf

    Nach Einreichung der Unterlagen der abgeschlossenen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, polizeilichem Führungszeugnis, ärztlichem Attest und gemeinsamer Begehung von Kindertagespflegeperson und dem örtlichen Jugendamt zwecks Überprüfung der räumlichen Geeignetheit, wird die Pflegeerlaubnis erteilt. Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.

    Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis haben die zuständigen örtlichen Jugendämter individuelle Verfahren entwickelt. Die genauen Abläufe sind vor Ort zu erfragen.

    Hinweise für Hannover: Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Nach Einreichung der Unterlagen der abgeschlossenen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, polizeilichem Führungszeugnis, ärztlichem Attest und gemeinsamer Begehung von Kindertagespflegeperson und der zuständigen Stelle zwecks Überprüfung der räumlichen Geeignetheit wird die Pflegeerlaubnis erteilt. Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.

    Nach Einreichung der Unterlagen der abgeschlossenen Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson, polizeilichem Führungszeugnis, ärztlichem Attest und gemeinsamer Begehung von Kindertagespflegeperson und der zuständigen Stelle zwecks Überprüfung der räumlichen Geeignetheit wird die Pflegeerlaubnis erteilt. Die Betreuung von Kindern kann erst nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen.

    Kosten

    Für die Erteilung der Erlaubnis fallen in Niedersachsen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hannover: Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Terminankündigungen zur Erstinformation und Voraussetzungen für die Erteilung sind in der Online-Betreuungsbörse veröffentlicht:

    Tagespflegeperson werden - Erstinformation

    Terminankündigungen zur Erstinformation und Voraussetzungen für die Erteilung sind in der Online-Betreuungsbörse veröffentlicht:

    Tagespflegeperson werden - Erstinformation

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hannover: Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 28.07.2021

    Version

    Technisch erstellt am 12.09.2011

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kindertagespflege, Kinder, Kinderbetreuung, Kind, Kindertagesbetreuung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024