Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Beschreibung

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

    Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

    1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
    Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen.

    2. Persönlicher Schulbedarf
    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2024:

    • für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
    • für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro

    Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.

    3. Schulbeförderung
    Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

    4. Lernförderung
    Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

    5. Mehraufwendung für Mittagessen
    Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.

    6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
    Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.

    Hinweise für Harburg: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Allgemeine Informationen

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Allgemeine Informationen

    Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

    Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

    • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
    • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII),
    • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
    • Wohngeld oder
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

    beziehen.

    Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zur Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

    Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge:

    1. Mittagessen in Kita, Schule und Hort:

    Ein Zuschuss für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, im Hort, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege kann mit einem Nachweis durch den Antragsteller, dass das Kind fortlaufend oder zeitweise am gemeinsamen Mittagessen teilgenommen hat (z.B. Anmeldung zur Mittagsverpflegung) erteilt werden.

    Die Kosten werden vollständig übernommen und direkt mit dem Verpflegungsanbieter abgerechnet. 

    2. Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten:

    Mit einem Nachweis, dass Ihr Kind Mitglied in einem Verein ist oder an Kursen teilnimmt, kann ein monatlicher Betrag in Höhe von 15 Euro pro Kind bezuschusst werden. Das monatliche Budget kann auch für die Teilnahme an (teureren) Freizeitaktivitäten angespart werden.

    3. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge in Kindertageseinrichtungen:

    Die tatsächlichen Kosten werden übernommen und direkt an die Schule / Kita überwiesen.

    4. Lernförderung:

    Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um wesentliche Lernziele zu erreichen. Benötigt wird eine Bedarfsbescheinigung von Lehrerin und Lehrer und ein Angebot über zu erfolgende Lernförderung.

    5. Schulbedarf:

    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) jeweils:

    • für das 1. Schulhalbjahr zum 1. August 100 Euro
    • für das 2. Schulhalbjahr zum 1. Februar 50 Euro

    Verfahrensablauf

    Es ist grundsätzlich ein vorheriger Antrag insbesondere auf die zugrundeliegende Sozialleistung erforderlich. Soweit diesem stattgegeben wurde, muss der Bedarf lediglich noch angezeigt werden, bzw. entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Lediglich die Lernförderung bedarf eines weiteren anspruchsbegründenden Antrags.

    An wen muss ich mich wenden?

    Für das Gebiet des Landkreises Harburg ist die gemeinsame Anlaufstelle Bildung und Teilhabe mit Sitz im Jobcenter Buchholz zuständig.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die entsprechenden Formulare bei der gemeinsamen Anlaufstelle Bildung und Teilhabe, bzw. unten auf dieser Seite als Download.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Leistungen können grundsätzlich erst nach Antragsstellung gewährt werden.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich sonst noch wissen?

    Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

    Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

    Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

    Ergänzende Informationen können Sie über nachfolgende Verlinkung erhalten

    https://www.jobcenter-lk-harburg.de/leistungsempfaenger/familie-kinder.html



    Allgemeine Informationen

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Allgemeine Informationen

    Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

    Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

    • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
    • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII),
    • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG),
    • Wohngeld oder
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

    beziehen.

    Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zur Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

    Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge:

    1. Mittagessen in Kita, Schule und Hort:

    Ein Zuschuss für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, im Hort, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege kann mit einem Nachweis durch den Antragsteller, dass das Kind fortlaufend oder zeitweise am gemeinsamen Mittagessen teilgenommen hat (z.B. Anmeldung zur Mittagsverpflegung) erteilt werden.

    Die Kosten werden vollständig übernommen und direkt mit dem Verpflegungsanbieter abgerechnet.

    2. Kultur, Sport, Freizeitaktivitäten:

    Mit einem Nachweis, dass Ihr Kind Mitglied in einem Verein ist oder an Kursen teilnimmt, kann ein monatlicher Betrag in Höhe von 15 Euro pro Kind bezuschusst werden. Das monatliche Budget kann auch für die Teilnahme an (teureren) Freizeitaktivitäten angespart werden.

    3. Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge in Kindertageseinrichtungen:

    Die tatsächlichen Kosten werden übernommen und direkt an die Schule / Kita überwiesen.

    4. Lernförderung:

    Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um wesentliche Lernziele zu erreichen. Benötigt wird eine Bedarfsbescheinigung von Lehrerin und Lehrer und ein Angebot über zu erfolgende Lernförderung.

    5. Schulbedarf:

    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) jeweils:

    • für das 1. Schulhalbjahr zum 1. August 100 Euro
    • für das 2. Schulhalbjahr zum 1. Februar 50 Euro

    Verfahrensablauf

    Es ist grundsätzlich ein vorheriger Antrag insbesondere auf die zugrundeliegende Sozialleistung erforderlich. Soweit diesem stattgegeben wurde, muss der Bedarf lediglich noch angezeigt werden, bzw. entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Lediglich die Lernförderung bedarf eines weiteren anspruchsbegründenden Antrags.

    An wen muss ich mich wenden?

    Für das Gebiet des Landkreises Harburg ist die gemeinsame Anlaufstelle Bildung und Teilhabe mit Sitz im Jobcenter Buchholz zuständig.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die entsprechenden Formulare bei der gemeinsamen Anlaufstelle Bildung und Teilhabe, bzw. unten auf dieser Seite als Download.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Leistungen können grundsätzlich erst nach Antragsstellung gewährt werden.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich sonst noch wissen?

    Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

    Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

    Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

    Ergänzende Informationen können Sie über nachfolgende Verlinkung erhalten

    https://www.jobcenter-lk-harburg.de/leistungsempfaenger/familie-kinder.html



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

    Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.

    Hinweise für Hanstedt: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Für das Gebiet des Landkreises Harburg ist die gemeinsame Anlaufstelle Bildung und Teilhabe mit Sitz im Jobcenter Buchholz zuständig.

    Für das Gebiet des Landkreises Harburg ist die gemeinsame Anlaufstelle Bildung und Teilhabe mit Sitz im Jobcenter Buchholz zuständig.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-30(Familienkasse; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-20(Für Arbeitgeber; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-00(Für Arbeitnehmer; gebührenfrei)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 25.07.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hanstedt: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Die Antragstellung ist erforderlich. Die entsprechenden Formulare bei der gemeinsamen Anlaufstelle Bildung und Teilhabe.

    Dort erhält man zudem Hinweise zu den notwendigen Unterlagen der verschiedenen Förderungen.

    Die Antragstellung ist erforderlich. Die entsprechenden Formulare bei der gemeinsamen Anlaufstelle Bildung und Teilhabe.

    Dort erhält man zudem Hinweise zu den notwendigen Unterlagen der verschiedenen Förderungen.

    Formulare

    Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

    • Bürgergeld (SGB II)
    • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
    • Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
    • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
    • Familien mit geringem Einkommen

    Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

    Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

    Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 02.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.07.2011 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Cook und Chill, Wanderfahrt, Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung, Schulausflüge, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Schulbeförderung, Bücher, Klassenfahrten, Wandertag, Busfahrkarte, Schulverpflegung, Schülerzeitkarte, Frischebaukasten, Schulausflug, Schulbus, Schülerbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)