Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Beschreibung

    Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

    Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

    1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
    Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen.

    2. Persönlicher Schulbedarf
    Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 195 Euro im Kalenderjahr 2024:

    • für das 1. Schulhalbjahr 130 Euro
    • für das 2. Schulhalbjahr 65 Euro

    Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.

    3. Schulbeförderung
    Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

    4. Lernförderung
    Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

    5. Mehraufwendung für Mittagessen
    Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.

    6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
    Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.

    Hinweise für Schaumburg: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Allgemeine Informationen

    Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

    Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

    • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
    • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII),
    • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
    • Wohngeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    beziehen.

    Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.



    Allgemeine Informationen

    Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

    Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

    Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II),
    Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII),
    Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
    Wohngeld
    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    beziehen.

    Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

    Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.

    Hinweise für Schaumburg: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Zuständig für alle Leistungsberechtigten ist das Sozialamt des Landkreises Schaumburg. Hierfür wurde eine eigene „BuT-Stelle“ eingerichtet.

    Persönlicher Schulbedarf für Leistungsberechtigte nach dem SGB II wird durch das Jobcenter ohne gesonderten Antrag zu den jeweiligen Stichtagen gewährt. Ansprechpartner bei Fragen wäre das Jobcenter. Leistungsberechtigte nach dem SGB XII bzw. dem AsylbLG erhalten den Schulbedarf ebenfalls antragsfrei mit ihren laufenden Leistungen zu den jeweiligen Stichtagen. Bei Fragen hierzu wäre dann im Sozialamt die leistungsgewährende Stelle zuständig.

    Zuständig für alle Leistungsberechtigten ist das Sozialamt des Landkreises Schaumburg. Hierfür wurde eine eigene "BuT-Stelle" eingerichtet.

    Persönlicher Schulbedarf für Leistungsberechtigte nach dem SGB II wird durch das Jobcenter ohne gesonderten Antrag zu den jeweiligen Stichtagen gewährt. Ansprechpartner bei Fragen wäre das Jobcenter. Leistungsberechtigte nach dem SGB XII bzw. dem AsylbLG erhalten den Schulbedarf ebenfalls antragsfrei mit ihren laufenden Leistungen zu den jeweiligen Stichtagen. Bei Fragen hierzu wäre dann im Sozialamt die leistungsgewährende Stelle zuständig.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Straße 104

    90478 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-30(Familienkasse; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-20(Für Arbeitgeber; gebührenfrei)

    Telefon Festnetz: +49 800 45555-00(Für Arbeitnehmer; gebührenfrei)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 18.07.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 25.07.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    BuT, Bafög

    Adresse

    Hausanschrift

    Breslauer Straße 2-4

    31655 Stadthagen

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2023 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Schaumburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schaumburg: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Die Antragstellung ist - bis auf die Zahlungen für den Schulbedarf erforderlich. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der o. g. Stelle. Dort erhalten Sie zudem Hinweise zu den notwendigen Unterlagen der verschiedenen Förderungen.

    Formulare finden Sie auch online:

    Bildung und Teilhabe Antrag

    Bildung und Teilhabe Bescheinigung Kostenerstattung Schülerbeförderung

    Bildung und Teilhabe Bescheinigung Lernförderung Allgemeinbildende Schulen

    Bildung und Teilhabe Bescheinigung Lernförderung Berufsbildende Schulen

    Die Antragstellung ist - bis auf die Zahlungen für den Schulbedarf erforderlich. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der o. g. Stelle. Dort erhalten Sie zudem Hinweise zu den notwendigen Unterlagen der verschiedenen Förderungen.

    Formulare finden Sie auch online:

    Bildung und Teilhabe Antrag

    Bildung und Teilhabe Bescheinigung Kostenerstattung Schülerbeförderung

    Bildung und Teilhabe Bescheinigung Lernförderung Allgemeinbildende Schulen

    Bildung und Teilhabe Bescheinigung Lernförderung Berufsbildende Schulen

    Formulare

    Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.

    Hinweise für Rinteln: Bildung und Teilhabe

    Das "Team Bildung und Teilhabe" des Landkreises Schaumburg steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

    Darüber hinaus erhalten Sie Anträge bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Bildung, Kultur und Sport sowie in den Kindertageseinrichtungen und in den Schulen.

    Das "Team Bildung und Teilhabe" des Landkreises Schaumburg steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

    Darüber hinaus erhalten Sie Anträge bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Bildung, Kultur und Sport sowie in den Kindertageseinrichtungen und in den Schulen.

    Voraussetzungen

    Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

    • Bürgergeld (SGB II)
    • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
    • Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
    • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
    • Familien mit geringem Einkommen

    Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

    Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

    Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

    Hinweise für Schaumburg: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Der Landkreis Schaumburg bietet über die regulären Sprechzeiten hinaus noch weitere Beratungsmöglichkeiten an. Hierfür steht eine Sozialarbeiterin zur Verfügung, die in verschiedenen Gemeinden und Einrichtungen, insbesondere in Schulen, Beratungen nicht nur für Leistungsberechtigte durchführt, sondern auch Lehrkräften und Leistungsanbietern mit Rat und Tat zur Seite steht. Mit ihr können auch feste Termine oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen abgesprochen werden.

    Der Landkreis Schaumburg bietet über die regulären Sprechzeiten hinaus noch weitere Beratungsmöglichkeiten an. Hierfür steht eine Sozialarbeiterin zur Verfügung, die in verschiedenen Gemeinden und Einrichtungen, insbesondere in Schulen, Beratungen nicht nur für Leistungsberechtigte durchführt, sondern auch Lehrkräften und Leistungsanbietern mit Rat und Tat zur Seite steht. Mit ihr können auch feste Termine oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen abgesprochen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 02.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.07.2011 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Stichwörter

    Cook und Chill, Wanderfahrt, Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung, Schulausflüge, Bildungspaket für bedürftige Kinder, Schulbeförderung, Bücher, Klassenfahrten, Wandertag, Busfahrkarte, Schulverpflegung, Schülerzeitkarte, Frischebaukasten, Schulausflug, Schulbus, Schülerbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)